Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 18. November 2025

Diese AGB regeln Inhalt und Durchführung von Beratungsleistungen der ProzessWald gegenüber Geschäftskunden (B2B). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

1. Geltungsbereich, Vertragsschluss

  • Diese AGB gelten für alle Beratungs- und Unterstützungsleistungen (Audit, Roadmap, Umsetzung, Coaching).
  • Ein Vertrag kommt durch Annahme unseres Angebots oder durch beiderseitige Unterzeichnung einer Leistungsbeschreibung zustande.
  • Es handelt sich regelmäßig um Dienstverträge (§§ 611 ff. BGB); ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

2. Leistungsgegenstand

  • Leistungen, Meilensteine und Verantwortungen ergeben sich aus Angebot/Leistungsbeschreibung.
  • Wir erbringen Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt und nach anerkannten Methoden.
  • Teilleistungen sind zulässig, soweit zumutbar.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Der Kunde stellt rechtzeitig vollständige Informationen, Zugänge und Ansprechpersonen bereit.
  • Er sorgt für die Einbindung betroffener Gremien (z. B. Mitbestimmung) und die Arbeitssicherheit vor Ort.
  • Verzögert sich die Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung, verlängern sich Fristen angemessen; Mehraufwände sind zu vergüten.

4. Vergütung, Spesen & Zahlungsbedingungen

  • Vergütung gemäß Angebot (Paketpreise/Retainer) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  • Spesen (Reise/Übernachtung/Drittleistungen) nur nach vorheriger Freigabe, Weiterberechnung gegen Beleg ohne Aufschlag.
  • Zahlungsziel 14 Kalendertage netto; bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für B2B (§ 288 Abs. 2 BGB).

5. Änderungen des Leistungsumfangs

Change-Requests sind schriftlich festzuhalten. Auswirkungen auf Aufwand, Preis und Termine werden transparent abgestimmt; bis zur Einigung bleibt der ursprüngliche Umfang maßgeblich.

6. Rechte an Arbeitsergebnissen

  • Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an projektspezifischen Ergebnissen.
  • Generische Methoden, Templates und Tools bleiben unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran ein Nutzungsrecht im Projektkontext.

7. Vertraulichkeit & Datenschutz

Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich. Die Pflicht wirkt über das Vertragsende hinaus fort. Personenbezogene Daten werden gemäß Datenschutzerklärung und ggf. Auftragsverarbeitungsvertrag verarbeitet.

8. Haftung

  • Wir haften unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  • Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.

9. Laufzeit, Kündigung

  • Verträge laufen bis zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen; Retainer sind monatlich zum Monatsende mit 14 Tagen Frist kündbar.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen außerhalb der Kontrolle der Parteien (z. B. behördliche Anordnungen, Ausfall kritischer Infrastrukturen) ruhen die Leistungspflichten; Fristen verschieben sich angemessen.

11. Subunternehmer, Neutralität

Wir dürfen qualifizierte Subunternehmer einsetzen und bleiben für deren Leistung verantwortlich. Empfehlungen erfolgen herstellerneutral; es bestehen keine verdeckten Vergütungen.

12. Referenzen & Kommunikation

Eine Nennung als Referenz (Logo, Kurztext) erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Zustimmung des Kunden.

13. Nichtabwerbung

Die Parteien werden während der Zusammenarbeit und 12 Monate danach keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei aktiv abwerben, es sei denn mit deren vorheriger Zustimmung.

14. Schlussbestimmungen

  • Anwendbares Recht ist deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Gerichtsstand für Kaufleute ist Berlin. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
  • Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.